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Testamente

Dein Vermächtnis für den Klimaschutz

Du möchtest Werte weitergeben, die über dein eigenes Leben hinauswirken? Mit einer testamentarischen Zuwendung an die Deutsche KlimaStiftung schaffst du eine langfristige Wirkung: Deine Unterstützung sichert Bildungsprojekte, die Menschen informieren, inspirieren und zum Handeln motivieren.

Die Erstellung eines Testaments ist eine persönliche und wohlüberlegte Entscheidung. Viele Menschen wünschen sich neben der Absicherung ihrer Familie auch die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen. Wir haben hier ein paar Informationen zusammengetragen, die dir bei diesem Schritt helfen können.

Gerne beraten wir dich auch individuell und diskret, damit dein Wunsch auf nachhaltige und wirkungsvolle Weise umgesetzt wird. So kann dein Engagement Generationen verbinden und langfristig einen Unterschied machen. Bitte beachte, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können.

Dein Nachlass für das, was dir am Herzen liegt

Gesetzliche Erbfolge

Falls kein Testament verfasst wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

  • Ehe- oder Lebenspartner:in: Erbt in der Regel die Hälfte des Nachlasses.
  • Erben erster Ordnung: Kinder erben zu gleichen Teilen, Enkel erben stellvertretend für bereits verstorbene Kinder.
  • Erben zweiter Ordnung: Falls keine direkten Nachkommen existieren, erben die Eltern, dann Geschwister und ihre Nachkommen.
  • Erben dritter Ordnung: Sind auch diese nicht vorhanden, erben Großeltern und ihre Nachkommen.

Falls keine gesetzlichen Erben oder testamentarischen Verfügungen bestehen, fällt der Nachlass an den Staat.

Testament und Vermächtnis

Ein Testament ermöglicht es, über die gesetzliche Erbfolge hinaus individuelle Regelungen zu treffen. Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner:in, Kinder und in manchen Fällen Eltern. Diese erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Zusätzlich kann ein Testament genutzt werden, um Freund:innen oder gemeinnützige Organisationen zu bedenken. Eine besonders sinnvolle Möglichkeit ist dabei das Vermächtnis: Die begünstigte Organisation wird nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festgelegten Betrag oder eine Sachzuwendung. Das ist die bevorzugte Variante, da die Organisation dadurch direkt und ohne Verzögerungen von deiner Unterstützung profitiert. Zudem entfällt die oft komplizierte Abwicklung innerhalb einer Erbengemeinschaft, und deine Zuwendung kommt vollständig und zweckgebunden der gewünschten gemeinnützigen Arbeit zugute.

Ein Vermächtnis bietet also eine rechtssichere und unkomplizierte Möglichkeit, deine Überzeugungen und Werte auch über dein eigenes Leben hinaus weiterzutragen.

Eigenständig vs. Notariell

Du hast zwei Möglichkeiten, dein Testament rechtskräftig festzuhalten:

  1. Eigenhändiges Testament: Muss handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein.
  2. Notarielles Testament: Wird durch einen/einer Notar:in aufgesetzt, bietet höhere Rechtssicherheit und kann Missverständnisse vermeiden.

Ein gemeinschaftliches Testament kann von Ehe- oder Lebenspartner:innen gemeinsam erstellt werden.

Aspekte im Testament

  • Verwende eine eindeutige Überschrift wie „Mein Testament“.
  • Gib deinen vollständigen Namen, Geburtsdatum und Wohnort an.
  • Benenne Erb:innen mit vollem Namen und Geburtsdatum.
  • Führe auf, welche Vermögenswerte vererbt werden.
  • Unterschreibe mit Datum und Ort.
  • Falls gewünscht, kann ein ärztliches Attest zur Testierfähigkeit beigelegt werden.

Weitere Informationen und Vorlagen findest du unter: www.erbrecht.de

FAQ

Ein Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Nachlasses ein. Bei einem Vermächtnis erhält die begünstigte Person oder Organisation einen festgelegten Betrag oder eine Sachzuwendung, ohne Erb:in zu sein.

Erstelle eine Übersicht deiner Vermögenswerte und überlege, wen du bedenken möchtest. Danach kannst du dein Testament handschriftlich verfassen oder notarielle Beratung in Anspruch nehmen.

Ja, du kannst dein Testament jederzeit anpassen oder widerrufen. Falls es beim Amtsgericht hinterlegt wurde, musst du es explizit zurücknehmen und widerrufen.

Du kannst uns als Allein- oder Miterbin oder durch ein Vermächtnis begünstigen. Wir empfehlen das Vermächtnis: Es ermöglicht es dir, einen festen Betrag oder eine Sachzuwendung zu hinterlassen, ohne die Erbengemeinschaft zu beeinflussen.

Nein, gemeinnützige Organisationen wie die Deutsche KlimaStiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. Deine Testamentspende kommt also zu 100 % unserem Zweck zugute.

Falls du die Deutsche KlimaStiftung bedenken möchtest, gib bitte folgende Daten an:

Deutsche KlimaStiftung
GLS Gemeinschaftsbank eG
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE75 4306 0967 1310 0190 00

Ansprechperson

Arne Dunker

0421 276568-10