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Spenden

Leisten Sie Ihren Beitrag zum Klimaschutz und unterstützen Sie unsere Bildungsarbeit!

Als gemeinnützige Einrichtung ist die Deutsche KlimaStiftung auf engagierte und visionäre Unterstützer angewiesen, um unsere innovativen Stiftungsprojekte in dem notwendigen Umfang und im Sinne unseres Stiftungszwecks umsetzen zu können.

Werden Sie durch Ihre Spende ein Teil der Klimabewegung und helfen Sie uns, Aufklärungsarbeit zum Klimaschutz zu leisten und eine lebenswerte Welt von Morgen zu schaffen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Adressdaten an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zustellen können. Spendenbescheinigungen werden erst ab einer Höhe von 300,00 EUR ausgestellt. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, wenn Sie auch bei niedrigeren Beträgen eine Bescheinigung benötigen.

Falls Sie Zustifter werden wollen, sprechen Sie uns gern an.

Jetzt Mitglied werden im ImpactClub 1000

Unter dem Titel ImpactClub 1000 vereinen wir Unternehmen und Privatpersonen, welche die Deutsche KlimaStiftung mit einem Spendenbetrag von mindestens 1.000,00 EUR ein Jahr lang unterstützen. Diese Spenden leisten einen wertvollen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten der Stiftung, wie insbesondere Miete und Nebenkosten sowie zur Darstellung eines Eigenanteils in öffentlichen Förderprojekten.

Mit der Aufnahme im ImpactClub 1000 gehen Sie keine weiteren Verpflichtungen ein, sondern profitieren von folgenden Punkten:

Darstellung Ihres Namens oder Firmenlogos auf unserer Website

jährliche Mitgliederveranstaltung

optional bei höheren Spendenbeträgen weitere PR-Aktionen

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Bankdaten

Deutsche KlimaStiftung
GLS Gemeinschaftsbank eG
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE75 4306 0967 1310 0190 00

Zustiften

Eine Zustiftung unterstützt die Deutsche KlimaStiftung langfristig. Ihre Zuwendung wird dem existierenden Stiftungsvermögen zugefügt. Dieser Vermögensstock wird nicht angetastet, sondern angelegt. Nur die Erträge daraus fließen in die Arbeit der Stiftung.

Spenden und Zustiften hilft Steuern sparen

Steuerlich betrachtet unterscheiden sich die Zustiftung und die Spende nicht. Beide sind so genannte Zuwendungen, die von der Steuer absetzbar sind.